Allgemeine Geschäftsbedingungen
HJM IMMOBILIEN München
34 c GewO vom 04.05.1979 KVR München
Stand: 23.12.2020
1. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte des Eigentümers, bzw. Vermieters zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt.
Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Mit der Verwendung des in unserem Exposé enthaltenen Angebots, z. B. durch Verhandlungsaufnahme, Besichtigung etc. kommt zwischen dem Angebotsempfänger (Interessent) und HJM Immobilien ein Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB´s sind, welche hiermit vom Maklerkunden ausdrücklich anerkannt werden.
2. Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter oder befugter Weitergabe ein Vertrag mit diesen Dritten zustande, so führt dies ebenfalls zu einem Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe.
3. Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich innerhalb von drei Kalendertagen schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Andernfalls ist in jedem Falle bei Abschluß eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen.
4. Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. und oder unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch bloße Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt.)
Unser Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechtes erlischt, sofern das Rücktrittsrecht von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.
5. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns ver-mittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
6. Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluß des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über Bundesbankdiskont fällig.
7. Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit Abschluß des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns verbindlich vereinbart.
Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab 23.12.2020 in Kraft
getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage.
Die Bei An- und Verkauf von Grundbesitz errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden
Nebenleistungen vom Käufer sowie auch vom Verkäufer zwischen 3% und 4% zuzüglich geltender MwSt.
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber 5%.
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstückes vom Berechtigten 1%.
Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe.
8. Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Vermieter/Verkäufer) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Wir sind bei Doppeltätigkeit zur Unparteilichkeit verpflichtet.
9. Webinhalte
Das Duplizieren oder Kopieren von Inhalten unserer Exposés, sowie unserer Website bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den Domaininhaber.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist München.
11. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden.